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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WAXAR Data Saving Systems GMBH & CO. KG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Geltungsbereich 

1.1.  Für den Verkauf von Standardsoftware der WAXAR GmbH & Co. KG (im folgenden "WAXAR" genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 

1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, es sei denn, in den einzelnen Klauseln wird eine entsprechende Differenzierung vorgenommen. 

1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für gewerbliche Kunden auch bei allen zukünftigen Geschäften mit dem Kunden. 

2. Vertragsschluss 

2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag  oder durch unsere schriftliche Annahmeerklärung zustande oder dadurch, dass "WAXAR" mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. 

3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang 

3.1.  Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Waren bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten daran gemäß Paragraph 4. 

3.2.  Der Umfang der vertraglichen Leistungen von "WAXAR" ergibt sich aus der jeweils gültigen Softwarespezifikation, den Auftragsformularen, den Preislisten sowie aus den hierauf  Bezug nehmenden individuellen schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. 

3.3.  Der Kunde hat vor Vertragsschluss geprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale- und Bedingungen bekannt. Eine Eignung der Software für einen bestimmten Anwendungsfall wird von "WAXAR" weder garantiert oder zugesichert. 

3.4.  Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der gelieferten Software ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von "WAXAR", sonst das Angebot von "WAXAR". Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder dies von "WAXAR" schriftlich bestätigt wird. 

3.5.  Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch "WAXAR". 

3.6.  Der Kunde erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch. Die Technik der Auslieferung richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Programm und Handbuch auf CD-ROM ausgeliefert. 

4. Rechte des Kunden an der Software 

4.1.  Die Software (Programm und Handbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die "WAXAR" dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen ausschließlich "WAXAR" zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, besitzt "WAXAR" entsprechende Verwertungsrechte. 

4.2.  "WAXAR" überträgt dem Kunden das nicht weiter übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das überlassene Softwareprogramm nebst dazugehörigen Materialien auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen. 

4.3.  Der Source-Code ist nicht Vertragsgegenstand, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

4.4.  Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 

4.5.  Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. 

4.6.  Bei Erwerb einer Einzellizenz darf der Kunde gleichzeitig nur eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer nutzen. 

4.7.  Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. 

4.8.  Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des ganzen Handbuchs oder wesentlicher Teile davon zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. 

5. Dekompilierung und Programmänderungen 

5.1.  Eine Dekompilierung oder Rückübersetzung (Disassemble) ist ausdrücklich untersagt. 

5.2.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, in welcher Weise auch immer, zu bearbeiten, anzupassen oder zu übersetzen (reverse engineer). 

5.3.  Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast. 

5.4.  Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. 

6. Vergütung, Zahlung 

6.1.  Der Kaufpreis ist nach Lieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. 

6.2.  Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, um Bruttopreise (incl. MWSt.). 

6.3.  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

7. Gewährleistung 

7.1.  Bei Vorliegen eines Sachmangels gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. 

7.2.  Für Verbraucher verjähren beim Kauf von gebrauchten Sachen die Mängelansprüche nach einem Jahr. Für Unternehmer verjähren Mängelansprüche für Neuwaren nach einem Jahr, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die verkürzten Gewährleistungsfristen gelten nicht für die in § 309 Nr. 7 a und b BGB genannten Schadenersatzansprüche. 

7.3.  Ist der Kunde Unternehmen, hat er Sachmängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die FA. WAXAR behält sich gegenüber Unternehmern bei Sachmängeln zunächst das Recht der Nachbesserung vor. 

7.4.  Eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach dem vom Hersteller genannten und in der Produktbeschreibung abgedruckten Garantiebedingungen. Gesetzliche Verbraucherrechte aus Gewährleistung werden durch Garantiezusagen nicht eingeschränkt. 

8. Widerrufsbelehrung: 

Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu: 

8.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: 

WAXAR GmbH & Co KG, Keplerstraße 22, 86179 Augsburg, mail: info@waxar.eu 

Widerrufsfolgen: 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 

Ende der Widerrufsbelehrung 

Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

9.  Sonstige Bestimmungen 

9.1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

9.2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Augsburg als Gerichtsstand vereinbart. 

9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. 

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